Radsport Evolution 2008

Alles, was mit älteren Versionen zu tun hat

Moderatoren: Routinier, Escartin, DK4987, Steini, jonas, Davinho

Was seid ihr am meisten?

Umfrage endete am 11.7.2008 - 15:16

überrascht
46
30%
froh
15
10%
erwartungsfreudig
71
46%
enttäuscht
15
10%
begeistert
7
5%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 154

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BlackHackz
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Beitrag: # 6770981Beitrag BlackHackz
4.6.2009 - 9:38

Also für mich war die Sache eigentlich beendet, nachdem Megamen eindrucksvoll dargestellt hat, dass die Berliner ja quasi doch die Erfinder von Freundlichkeit und gutem Service sind. Musst wohl in Spandau wohnen ;)

Aber das hier:
Wenn ein Produkt ein Mangel hat, darf der Verkäufer dreimal nachbessern oder aber der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten. Und ein Bug ist ein Mangel, sogar ein arglistiger (man kann ja schlecht die DVD röntgen)! Wer ein PC Spiel nicht zurück nimmt macht sich strafbar, und nicht anders. Wer das Gegenteil behauptet, den werfe ich vorsätzliches Verbreiten von Halbwahrheiten vor. Ich hab ja wohl nun nicht 2 Jahre mit dem HGB gearbeitet um jetzt als Nichtswissender dargestellt zu werden. Was wohl die IHK dazu sagen würde. Nebenbei hab ich auch einige Infos von Publishern selbst erhalten (da ja viele es einfach nicht wahrhaben wollen was den PC Markt betrifft)
enthält Fehler. Wen das jetzt nicht interessiert, der möge sich den Beitrag nicht durchlesen, es geht nicht mehr um den REVO!
So, hat ein Produkt einen Mangel, dann hat der Käufer Rechte aus dem BGB. Diese Rechte stehen in §437, der Paragraph "heißt" sogar: Rechte des Käufers bei Mängeln.
Dieser §437 gibt 3 Rechte vor (abschließend!):
1. Nacherfüllung (meistens durch Patches, aber nicht vom Einzelhändler, sondern vom Entwickler)
2. Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Kaufpreises
3. Schadenersatz (neben -,statt -,statt der ganzen Leistung) oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen (spielt in diesem Fall hier keine Rolle).
Der Kunde darf aussuchen, für was er sich entscheidet, es sei denn, der Mangel ist objektiv unerheblich, dann ist das Rücktrittsrecht ausgeschlossen und er hat nur Anspruch auf Nacherfüllung/Nachbesserung.

Erschreckend ist dieser Satz: "Ein Bug ist ein Mangel, sogar ein arglistiger". Ein Bug kann durchaus ein Mangel sein (laut BGH ist er dass, wenn er den Programmablauf stört oder zum Fehlen einer objektiven Gebrauchstauglichkeit führt), aber arglistig hat in diesem Zusammenhang gar nichts verloren. Was du vermutlich meinst, ist nicht der "arglistige Mangel", sondern die arglistige Täuschung (durch arglistiges Verschweigen) des Verkäufers, was dazu führen kann, dass der Kaufvertrag angefochten wird. Aber von einer vorsätzlichen Täuschung des Kunden vom Verkäufer auszugehen, entbehrt jeglicher Dogmatik. Wenn du einen Verkäufer fragen würdest, ob das Spiel denn bugfrei ist und 100%ig sicher läuft und dieser sagt "Ja, das ist so", ohne es zu wissen oder obwohl er weiß, dass es nicht so ist, dann kann man so argumentieren (Schulbeispiel: Verkauf von gebrauchten Autos und die beliebte Frage, ob der Wagen mal einen Unfall hatte. Wenn der Verkäufer hier falsche Angaben macht, DANN ist das arglistige Täuschung). Also ein arglistig verschwiegener Mangel liegt in aller Regel nicht vor, es handelt sich höchstens um einen verdeckten Mangel (das, was du mit dem Röntgen meintest).

Wer ein PC-Spiel nicht zurücknimmt macht sich natürlich nicht strafbar. Wenn du sowas schon sagst, musst du auch sagen wonach er sich strafbar machen soll. Wenn der Verkäufer im Zuge eines Rückgewährschuldverhältnisses (also wenn man vom Kaufvertrag zurücktritt) die Leistung (Rückgabe des Geldes) verweigert, sieht er sich erstmal zivilrechtlichen Ansprüchen (Herausgabeanspruch nach §985 und §812) ausgesetzt. Diebstahl ist das noch lange nicht.

Warum die Diskussion entstanden ist, fragst du im ersten Satz?
Und hab ich irgendwas von zurückgeben wegen nicht vorhandenen Spaßfaktor gesagt?
Ja, gerade darum ging es doch. Lies doch einfach nochmal die Posts durch. Es ging darum, dass man das Spiel ja wieder zurückbringen könne, ohne Grund. Megamen hat ja nun erklärt, dass er offensichtlich einen sehr netten Laden bei sich hat, die das machen. Aber du hast ja losgepoltert, dass so ein Händler sowieso gesetzlich gezwungen ist, die Spiele zurückzunehmen. Und da möchte ich immernoch wissen, wie du darauf kommst. Zeig mir die Norm. 2 Jahre Arbeit mit dem HGB müssen dich doch gelehrt haben, dass man am besten mit Fakten, also Paragraphen argumentiert. Du verbreitest Un-/Halbwahrheiten, dabei bleibe ich.
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ThunderBlaze
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Beitrag: # 6770982Beitrag ThunderBlaze
4.6.2009 - 10:17

BlackHackz hat geschrieben: enthält Fehler.
Irrtum. Du musst nicht warten bis er nachbessert. Zumindest nicht bei einem versteckten Mangel. ;)
BlackHackz hat geschrieben:Erschreckend ist dieser Satz: "Ein Bug ist ein Mangel, sogar ein arglistiger". Ein Bug kann durchaus ein Mangel sein (laut BGH ist er dass, wenn er den Programmablauf stört oder zum Fehlen einer objektiven Gebrauchstauglichkeit führt), aber arglistig hat in diesem Zusammenhang gar nichts verloren.
Korrekt, aufgrund meiner Nervösität hab ich mich doch tatsächlich verheddert. Es ist ein versteckter Mangel.
BlackHackz hat geschrieben:Wer ein PC-Spiel nicht zurücknimmt macht sich natürlich nicht strafbar.
Doch, macht er sich. Es ist einfach so. Ich zitiere jetzt nicht aus den Gesetzesbüchern. Ich würde ohnehin in diesem Fall dem Verkäufer eine Frist setzen. Anschließend eine gute Mahnung und was danach folgt kann sich jeder ausmalen. In der Praxis kommt sowas gottseidank nur sehr selten vor. Mir pers. ist es wichtig das sich die Verbraucher nicht verkackeiern lassen. Ansonsten wäre ich schon lange aus dieser Diskussion ausgestiegen. Ihr habt mehr Rechte als ihr überhaupt glauben mögt.
BlackHackz hat geschrieben: Ja, gerade darum ging es doch. Lies doch einfach nochmal die Posts durch. Es ging darum, dass man das Spiel ja wieder zurückbringen könne, ohne Grund...
Ist ja schön und gut, mir ging es eher um´s Prinzip. Und das sollte daraus hervorgehen. Ich hab auch schon Games umgetauscht weil sie mir kein Spaß gemacht haben, und ein Bug ließ sich immer finden der den Spielspaß nicht fördert. Außerdem sollte man immer auf die Produktbeschreibung achten. Es reicht schon wenn es Abweichungen gibt von dem was im Spiel eigentlich enthalten ist. Viele Publisher übertreiben wunderschön (um ihr Produkt zu vermarkten) und schießen sich damit selbst ins Knie. ;)
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lachi
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Beitrag: # 6770984Beitrag lachi
4.6.2009 - 11:22

Meine Güte, Jungs. In diesem Thread geht es um den REVO.

Wenn ihr über Recht diskutieren wollte, so macht das doch bitte per PN oder in einem anderen Thread. Wenn ihr euch geeinigt habt (oder einen Experten, bzw. jemand der mit der Rechtsberatung Geld verdient, gefunden habt), dann könnt ihr ja einen neuen Thread machen, der uns Laien über die rechtlichen Aspekte beim Spielekauf aufklärt.

Nun aber noch eine letzte Frage, wie viele "Rechte" hat man bei einer Sache, die nicht mal 50 € kostet. Kannst du deswegen vor Gericht gehen? Falls nein, dann sind doch alle Gesetztesbücher egal, denn dann könntest du dich sowieso nicht wehren (oder willst du auf Facebook einen Aufruf starten gegen die fiesen Spielevertreiber).

eisel92
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Beitrag: # 6770986Beitrag eisel92
4.6.2009 - 11:41

Wozu nen Experten?
ThunderBlaze ist Experte für eh alles.

:P
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ThunderBlaze
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Beitrag: # 6770987Beitrag ThunderBlaze
4.6.2009 - 11:44

Was man gelernt hat hat man gelernt. Oder diskutierst du mit deinem Arzt über Medizin? :?
Und davon ab, kann ich mit 27 Jahren schon behaupten gewisse Kenntnisse angeignet zu haben. Und wenn ich Experte für alles wäre wäre ich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht hier. ;)
Meine Güte, Jungs. In diesem Thread geht es um den REVO.
Das eine schließt das andere nicht aus und hat indirekt miteinander zu tun.
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cunego111
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Beitrag: # 6770989Beitrag cunego111
4.6.2009 - 12:23

ThunderBlaze hat geschrieben:Ich zitiere jetzt nicht aus den Gesetzesbüchern.
Dazu möchste ich mich kurz äußern:
Ich möchte mich keinesfalls an der Diskussion beteiligen und bin eher "interessierter Mitleser", da ich meiner Meinung nach nicht die nötigen Kenntnisse habe.
Die Posts von BlackHackz überzeugen mich jedoch mehr, da er seine Behauptungen mit Zitaten aus dem BGB beweist. Thunder, du schreibst aber nur irgendwas von irgendwelchen Sachen, die du angeblich weißt, beweist diese dann aber nicht. Warum sollte ich dir also glauben?
Ich kann auch behaupten ich bin Jan Ullrich und ich hab nicht gedopt, aber mir würde das niemand glauben, warum sollte dir also jemand dein angebliches Wissen glauben, wenn du es nicht beweist?! :wink:
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Daniano
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Beitrag: # 6770990Beitrag Daniano
4.6.2009 - 12:37

Ich glaube Jan Ullrich.

Aber wenn wir hier schon über die Glaubhaftigkeit der User diskutieren, sind wir eindeutig nicht mehr ontopic.

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ThunderBlaze
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Beitrag: # 6770991Beitrag ThunderBlaze
4.6.2009 - 12:44

Ich hab nie gefordert das man mir glaubt. Wollts nur richtig stellen. Klar könnt ich das BGB und das HGB zitieren und es mir zurecht biegen. Das liegt aber nicht in meinem Sinne zumal es dieses Forum sprengen würde. Denn wenn ich damit anfangen würde wollen würde das alles noch lange nicht reichen, da muss man weiter ausholen und noch Gerichtsurteile einfügen. Das ist ein riesengroßer Zeitaufwand.. Ich geb zu das Blackhackz Ausführungen logischer und glaubhafter erscheinen und ich nicht erst den Versuch gestartet habe ihn zu toppen. Andererseits bin ich nicht an eine "Argumenten-Schlacht" interessiert. Ich sag nur das was ich weiß, was ich beruflich gelernt habe. Nichts weiter. Ich sehe das so das BlackHackz das BGB falsch liest, was ich ihm ja nicht verübele da es auf deutsch gesagt beschissen formuliert ist. Aber wie gesagt müsste man dann noch das HGB hinzufügen usw. Ein enormer Zeitaufwand.

Drum mach ich einfach was ich nicht gerne mache: Meine Meinung äußern. Wie ich finde ist es so das jeder anständige Verkäufer PC Spiele zurück nimmt (also von Gesetzen mal abgesehen). Saturn und Media Markt darf man jedoch nicht mit einbeziehen da die Spiele an die Publisher zurück gehen. Andere haben für die Ware schon bezahlt und sind quasi angeleckt weshalb es nicht gerne gesehen wird. Jedoch geht es auch um Kundenbindung. Und wenn ich einem Verkäufer ganz genau den einen oder anderen Bug erläutern kann wird er das Spiel zurück nehmen. Wenn nicht wird er auch nicht mehr lange PC Spiele verkaufen. So das war mal eine Meinung zu diesem Thema. Wie gesagt, wenn es um Geld bin ich kann Fan von Meinungsäußerungen. Da sind Fakten nötig. Die brauch ein Verbraucher. ;)

Die Wahrheit weshalb ich mich in dieses Thema rein hänge, ist auch das es mich maßlos ärgert wie der Verbraucher oder Bürger ausgebeutet wird. Über Mundprobaganda irgendwelche falschen Tatsachen ins Ohr geflüstert wird (bestes Beispiel war wohl die Beamtenbeleidigung die es in der deutschen Rechtssprechung gar nicht gibt :lol: ). Ich bin in vielen vielen Foren unterwegs und was ich da manchmal lesen muss, da steigen mir die Haare zu Berge. Aber dort genügt es wenigstens wenn man in Anführungspunkten sagt was Sache ist. So ein Misstrauen in diesem Forum wie hier ist mir noch nie begegnet.
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BlackHackz
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Beitrag: # 6770992Beitrag BlackHackz
4.6.2009 - 13:03

Ich sehe das so das BlackHackz das BGB falsch liest, was ich ihm ja nicht verübele da es auf deutsch gesagt beschissen formuliert ist.
Ja, nach 4 1/2 Jahren Jura-Studium und dem 1. Staatsexamen habe ich das allgemeine Kaufrecht nicht verstanden, weil ich das BGB falsch lese. Jetzt wirds absurd...Vielleicht willst du mir Nachhilfe anbieten?
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ThunderBlaze
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Beitrag: # 6770993Beitrag ThunderBlaze
4.6.2009 - 13:11

Jetzt willst mich aber in was reinreiten. Du solltest dann schon wissen was ich meine. Natürlich will ich deine Kompetenz in Jura nicht absprechen. Keineswegs. Jedoch verbiete ich mir das du mir selbige im Handel absprichst. Und genau dieses hab ich 2 Jahre andauernd eingebläud bekommen. Es ist schon ein Unterschied wenn man sich auf eine einzelne Sache spezialisiert oder eher die Breite kennt. Da brauch ich auch kein Staatsexamen. ;)

Übrigens hatten auch wir Juristen. Mussten aber in gewissen Bereichen passen. Ist nun mal so. Wie in der Medizin. Die Ärzte die zu DDR-Zeiten studierten hatten das Glück jedes Fach kennen zu lernen. Heute aber ist es auch fachlich begrenzt und ein Psychologe kann schlecht die Künste der Chirurgie beherrschen.
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Megamen 1
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Beitrag: # 6771012Beitrag Megamen 1
4.6.2009 - 18:36

Zur allgemeinen Aufklärung:

Ich habe den Revo nun, heute abend oder morgen wird ein größerer Bericht zu diesem Folgen ;)

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Erik Zabel
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Beitrag: # 6771017Beitrag Erik Zabel
4.6.2009 - 18:51

cunego111 hat geschrieben:
ThunderBlaze hat geschrieben:Ich zitiere jetzt nicht aus den Gesetzesbüchern.
Dazu möchste ich mich kurz äußern:
[...]
Ich kann auch behaupten ich bin Jan Ullrich und ich hab nicht gedopt, aber mir würde das niemand glauben, warum sollte dir also jemand dein angebliches Wissen glauben, wenn du es nicht beweist?! :wink:

Ich kann hier auch einiges behaupten und es dann mit §203c "beweisen". Oder würdest du das ganze nachlesen und prüfen? ;)
Dirk Moebius und Felix Deutsch hat geschrieben: "Die Welt ist numal schlecht und wo gehobelt wird..." - "...da
sterben Schwäne?"

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Time2Play
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Beitrag: # 6771021Beitrag Time2Play
4.6.2009 - 19:54

Zumindest wäre das möglich ;)
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Beitrag: # 6771027Beitrag WH96
4.6.2009 - 21:43

ThunderBlaze hat geschrieben: Übrigens hatten auch wir Juristen. Mussten aber in gewissen Bereichen passen. Ist nun mal so. Wie in der Medizin. Die Ärzte die zu DDR-Zeiten studierten hatten das Glück jedes Fach kennen zu lernen. Heute aber ist es auch fachlich begrenzt und ein Psychologe kann schlecht die Künste der Chirurgie beherrschen.
Diese Aussage ist aber vollkommen falsch,
das Studium der Medizin ist folgendermaßen Aufgebaut:
(Alles nach Regelstudienzeit)

1.-4. Semester Vorklinik
1.Ärztliche Prüfung (früher Physikum)
5.-10. Semester Klinik
11. und 12. Semester Praktisches Jahr (PJ, PJler)
2. Ärztliche Prüfung (oder auch Hammerexamen)

Erst nach der Approbation als Arzt/Ärztin, beginnt die Facharztausbildung, dass bedeutet jeder Mediziner hat während seines Studium Scheine(Prüfungen) für alle medizinischen Fachbereiche machen müssen.

Ein Facharzt ist "nur" der Spezialist, das alllgemeine Wissen hat aber jeder Student während seines Studium bereits nachgewiesen und kann somit auch Fachübergreifend kompetent wirken.

Achja kleines Beispiel, ein Notarzt ist oftmals ein Facharzt für Anästhesie aber jeder andere Arzt kann diesen Fachkundenachweis machen. Der von Bundesland zu Bundesland anderes ist (von 80Std. bis hin zu 2 Jahren auf bestimmten Stationen).

Aber du hast mit dem Satz recht, dass ein Pyschologe nichts über Chirugie erklären kann, denn ein Pyschologe ist kein Arzt.
Der Facharzt für Psychiatrie, der Psychiater ist Arzt und hat auch Medizin studiert.

Mfg

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ThunderBlaze
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Beitrag: # 6771028Beitrag ThunderBlaze
4.6.2009 - 21:48

Das ist mir alles klar. Es ging einfach nur um´s Prinzip. Und worauf ich hinaus wollte war jah wohl ersichtlich.
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sebbi
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Beitrag: # 6771074Beitrag sebbi
5.6.2009 - 16:04

Hier ein super Testbericht zum REVO von Megamen1 wie ich finde 8)
Link zum Thread: http://www.rsm-news.com/thread.php?threadid=2406&sid=
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sciby
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Beitrag: # 6771157Beitrag sciby
6.6.2009 - 11:34

Wie erwartet ist es fast die selbe Version wie zu letzten Beta-Versionen, die man getrost Alpha nennen darf. Fahrer lassen sich nicht wirklkich steuern. Nunja. Vielleicht verkauft man ja ein paar und kriegt etwas mehr Geld rein um nicht pleite zu gehn :O
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impish
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Beitrag: # 6771169Beitrag impish
6.6.2009 - 12:47

Naja - der Managerpart wird ja kaum seichter als der des PCM sein. Und die Menüs (ausnahme Symbole) sehen aber schon gehobener aus als die vom PCM. Und auch das gehört zu einen Spiel. Das der 3D Part fürchterlich aussieht und die Steuerung scheinbar das gleiche Manko hat, ist er natürlich nichts mehr wert.

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mheld
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Beitrag: # 6771170Beitrag mheld
6.6.2009 - 12:50

Nach dem, was die Megamänner schreiben, scheint sich echt nix geändert zu haben. Der Management-Part klingt zwar interessant, aber wenn ein Spiel, das eigentlich auf 3D-Rennen aufbaut, nicht dafür taugt, floppt es. Ich bin persönlich sehr enttäuscht, hatte ich zwar nicht allzu viel erwartet, aber trotzdem auf Verbesserungen gehofft. Da muss sich unbedingt was ändern, falls die Serie nächstes Jahr fortgeführt wird. Doch das erscheint mir sehr fraglich...
:silly: :drinking: :rofl:

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sebbi
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Beitrag: # 6771179Beitrag sebbi
6.6.2009 - 13:27

sebbi hat geschrieben:Damit meine ich eigentlich das wenn das Spiel genauso scheiße ist wie im letzten Jahr (wo ich es auch mehrere Stunden versucht habe zu testen), bringt mir ein schönes Cover auch nicht.

Lieber jetzt mal abwarten und Tee trinken.
mheld hat geschrieben:Und sebbi: Sei einfach still, wenn du keine Ahnung hast. In diesem Fall finde ich die Signatur von arkon total passend.
Was habe ich gesagt 8)
1312

sciby
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Beitrag: # 6771181Beitrag sciby
6.6.2009 - 13:57

Wo ist der Klatsch-Smiley wenn man ihn braucht
Ex-Profi Cédric Vasseur via Twitter: "Der Radsport wurde wieder einmal vor der ganzen Welt lächerlich gemacht...Bravo!!!"

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