Radsport Evolution 2008

Alles, was mit älteren Versionen zu tun hat

Moderatoren: Routinier, Escartin, DK4987, Steini, jonas, Davinho

Was seid ihr am meisten?

Umfrage endete am 11.7.2008 - 15:16

überrascht
46
30%
froh
15
10%
erwartungsfreudig
71
46%
enttäuscht
15
10%
begeistert
7
5%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 154

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BlackHackz
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Beitrag: # 6770930Beitrag BlackHackz
3.6.2009 - 17:21

Der Grund dürfte gerade in den äußerst geringern Absatzzahlen liegen. Nachdem der Evo letztes Jahr tierisch gefloppt hat, obwohl Crimson Cow da schon viel Geld reingepumpt hat, versucht man nun die Verluste zu minimieren, indem man auf leichtgläubige/naive/spontane Käufer setzt. Ich meine vieles spricht dafür: keine Demo, kein Marketing, keine Infos. Alles was zusätzliches Geld kosten würde, vermeidet man, ganz nach dem Motto: lieber noch 300 Exemplare des Spiels verkaufen, als gar keins. Das Spiel wird der Evo vom letzten Jahr mit neuem Cover sein. Das ist natürlich nur eine Vermutung, aber der Kampfpreis, die fehlenden Infos/Demos/Trailer und das merkwürdige Verhalten von CC letztes Jahr können darauf schließen lassen. Letztendlich ist das aber natürlich nur eine Vermutung, muss jeder selbst wissen, ob der ähhh das ähh Spiel kaufen möchte ;)
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ThunderBlaze
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Beitrag: # 6770931Beitrag ThunderBlaze
3.6.2009 - 17:22

Du meinst Schadensbegrenzung.... Das seh ich auch so ähnlich...
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Megamen 1
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Beitrag: # 6770937Beitrag Megamen 1
3.6.2009 - 18:03

eisel92 hat geschrieben:Einer wird sich wohl opfern müssen und das Spiel kaufen.
Dem Rest wird dann berichtet, ob es ne gute Investition ist oder nicht.
Bis morgen denkt sich jetzt bitte jeder eine Zahl, ich sag dann eine, der der sie hat soll sich bitte melden.
Ich hols mir... Bei meinen Saturn, Media Markt etc. Läden darf ich die Spiele ohne Grund zurück bringen. Dann mach ich euch Screens, Geb euch einen Bericht und tausche es ggf. wieder um...

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ThunderBlaze
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Beitrag: # 6770939Beitrag ThunderBlaze
3.6.2009 - 18:26

Umtauschen darfst du bei jedem, egal wo. Auch wenn ein Markt meint ein Schild aufzuhängen mit "Ausgepackte Ware wird nicht zurück genommen". Das ist irrelevant und rechtlich völlig falsch. Notfalls mit Gesetzbüchern unterm Arm zum Filialleiter. Aber soweit lässt es eigentlich kein kluger Filialeiter kommen. ;)

Ach, hier noch was zu dem Thema gefunden. Auch recht interessant: http://www.gamestar.de/specials/reports ... en_p3.html
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mheld
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Beitrag: # 6770945Beitrag mheld
3.6.2009 - 18:57

Also, ich opfere mich freiwillig, weil ich ein
BlackHackz hat geschrieben: leichtgläubiger/naiver/spontaner Käufer

bin. Werde dann hier nen Bericht reistellen und das Spiel empfehlen oder halt davon abraten.
Zuletzt geändert von mheld am 3.6.2009 - 19:13, insgesamt 1-mal geändert.
:silly: :drinking: :rofl:

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ThunderBlaze
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Beitrag: # 6770946Beitrag ThunderBlaze
3.6.2009 - 18:59

Und bitte noch mit Screenshots untermauern. Das lässt sich besser lesen und man kann auch ein optischen Eindruck erhalten. Ich freue mich auf eure Berichte. Manchmal wertvoller eines jeden PC Spiele Magazin´s.
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mheld
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Beitrag: # 6770948Beitrag mheld
3.6.2009 - 19:14

Schon gut, wird gemacht. Denk mal, in 'ner Woche werde ich mir das Spiel unter den Nagel gerissen haben.
Nochmals, sebbi: Soll ich jetzt vor dir auf die Knie fallen, weil ich dich zutiefst beleidigt habe? Vorher stelle ich dir und mir eine Frage: Würdest du es tun?
Zuletzt geändert von mheld am 3.6.2009 - 20:28, insgesamt 2-mal geändert.
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sebbi
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Beitrag: # 6770949Beitrag sebbi
3.6.2009 - 19:27

Naja ein Hohlkopf mehr der sich das Spiel kauft.

EDIT: Nö. Wer mich zuerst ohne Grund mit: Wer keine Ahnung hat einfach mal die Fresse halten, beleidigt hats bei mir verschissen.

LAF wayne interessiert Deine Meinung oO
Zuletzt geändert von sebbi am 3.6.2009 - 19:49, insgesamt 1-mal geändert.
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ThunderBlaze
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Beitrag: # 6770950Beitrag ThunderBlaze
3.6.2009 - 19:36

sebbi unterlasse doch mal bitte diese Beleidigungen.
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Beitrag: # 6770952Beitrag Lance Armstrong Fan
3.6.2009 - 19:40

sebbi hat geschrieben:Naja ein Hohlkopf mehr der sich das Spiel kauft.
Komm, lass es einfach sein, denn ich sehe nur einen Hohlkopf und der bist du. Ich denke diese Erwähnung musste sein, weil eben jener bist. Du gibst in 50% oder sogar noch mehr, reinen Müll von dir. War diese Aussage jetzt wirklich gewinnbringend? Nein, auf keinen Fall, also hättest du sie dir auch sparen können. Klingt vielleicht etwas hart jetzt, aber das musste einfach mal raus, weil mir sowas tierisch auf den Sack geht, und ich denke ich bin da nicht der Einzige.
Gruß LAF

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BlackHackz
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Beitrag: # 6770953Beitrag BlackHackz
3.6.2009 - 19:41

Umtauschen darfst du bei jedem, egal wo. Auch wenn ein Markt meint ein Schild aufzuhängen mit "Ausgepackte Ware wird nicht zurück genommen". Das ist irrelevant und rechtlich völlig falsch. Notfalls mit Gesetzbüchern unterm Arm zum Filialleiter. Aber soweit lässt es eigentlich kein kluger Filialeiter kommen.
Da bin ich ja mal gespannt ;)

Also der Gamestar-Artikel ist mit Vorsicht zu genießen.
Den §437 BGB kann man anwenden, wenn man das Spiel als CD/DVD erwirbt. Aber es ist bei weitem nicht so einfach, wie die Gamestar den Spaß schildert. Es ist umstritten, ob man für Mängel am Produkt den Einzelhandelsmarkt haften lassen kann, aber mittlerweile wird davon ausgegangen. Rechtlich ist es auch immer eine Frage der Wesentlichkeit des Mangels, wie mit dem Problem umgegangen wird. Das Problem ist ja auch, dass man beim Kauf nicht die Beschaffenheit der Sache vereinbart. Man hat deshalb keinen Anspruch auf ein fehlerfreies Produkt, sondern lediglich einen Anspruch auf ein Produkt, dass "sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann." (§434 I 2).
Üblicherweise sind Computerspiele eben nicht fehlerfrei und es ist erst recht nicht so, dass man mit jedem beliebigen Produkt zum Saturn rennen kann, um es umzutauschen, weil es einem nicht gefällt.

Wenn der REVO schrott ist, habt ihr keine Rechte nach §437, denn dieser regelt lediglich die Rechte des Käufers bei Mängeln und ein unlustiges Spiel stellt keinen Mangel im Sinne des §434 dar!!!
Jeglicher Umtausch erfolgt also höchstens auf Kulanz des jeweiligen Marktes, kann aber rechtlich verweigert werden.


Wie das mit Bugs aussieht, ist wie gesagt sehr umstritten. Wenn Bugs das Produkt derart verschlechtern, dass es unbrauchbar ist, kann man in der Tat vom KV zurücktreten. Aber die Erheblichkeit des Bugs ist natürlich immer eine Ermessensfrage. Fraglich ist, ob der Bug den Programmablauf stört oder die Gebrauchstauglichkeit fehlt (laut BGH). Außerdem kann man problemlos vom Vertrag nur zurücktreten, wenn Patches entweder nicht vorhanden sind oder nicht funktionieren.

Es ist weiterhin etwas umstritten, was man beim Kauf eines Computerspiels eigentlich erwirbt. Meiner Meinung nach, erwirbt man das Recht (Lizenz) eine Software zu benutzen. Also man erwirbt lediglich ein Recht und nicht eine Sache. Für die Gewährleistung spielt das keine Rolle, weil im Kaufrecht Sach- und Rechtsmängel gleich bewertet werden. Es spielt aber eine Rolle, wenn es zum Beispiel um zerkratzte CDs geht.
Auch wenn ein Markt meint ein Schild aufzuhängen mit "Ausgepackte Ware wird nicht zurück genommen". Das ist irrelevant und rechtlich völlig falsch.
Wenn der Markt groß ankündigt, dass geöffnete Ware vom Umtausch ausgeschlossen ist, ist das weder irrelevant, noch rechtlich falsch. Die Privatautonomie besagt, dass man so ziemlich alles vertraglich vereinbaren kann, auch den Ausschluss der Haftung. Außerdem findet das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen (14 Tage Rückgabezeit ohne Grund) bei entsiegelter Software und Downloads keine Anwendung -> §312d IV Nr.2 BGB. Dies kann nur beschränkt werden bei arglistiger Täuschung, also der Markt verkauft wissentlich mangelhafte Sachen und behauptet sie wären in Ordnung und durch Schranken für AGBs. Grundsätzlich stimmt man beim Kauf in einem Saturn deren AGBs zu, die besagen, dass geöffnete Software keinen Gewährleistungsrechten unterliegt. Der einzige Grund, warum sie es doch zurücknehmen ist die Kulanz. Es gibt nunmal oft Fehler in Software, die man eben erst merkt, wenn man sie testet und diese Märkte würden Kunden vergraulen, wenn sie auf dem Verlust der Gewährleistungsrechte beharren würden. Ganz abgesehen von den Verbraucherschützern, die dann Alarm schlagen würden.

EDIT: Ich sehe ohnehin grad, dass der Game-Star-Artikel von 2004 ist. Dann ist er sogar nochmehr mit Vorsicht zu genießen! Durch diverse EG-Richtlinien, die im Kaufrecht umgesetzt wurden, kann sich einiges geändert haben. Ich habe den kompletten Artikel aus Zeitmangel noch nicht gelesen und kann deshalb nicht sagen, ob dort etwas veraltet ist, aber ich hole das morgen möglichst nach :D

EDIT 2: Eine Bitte: wenn jemand nicht genau darüber Bescheid weiß, wie die Rechtslage aussieht, dann sollte er auch bitte keine "Tipps" abgeben. Thunder, du rätst megamen, er könne das Spiel ja kaufen und bei Nichtgefallen jederzeit zurückgeben. Mit Nichten! Wahrscheinlich wird es der Saturn nehmen oder der Media Markt oder was auch immer, aber selbstverständlich oder gar rechtlich bindend ist es eben nicht. Es geht hier zwar "nur" um 20€, aber Halbwissen kann gerade im Recht gefährlich werden (siehe Urheberrecht, hatten wir ja grad vor ein paar Tagen erst).
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ThunderBlaze
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Beitrag: # 6770954Beitrag ThunderBlaze
3.6.2009 - 20:04

Wie gut Blackhackz das ich das im Rahmen meiner Berufsausbildung gelernt habe (kam gar in der theoretischen Prüfung dran^^). Und da ein Mangel bei einem PC Spiel immer der Fall ist (aufgrund von Bugs zb.) ist das gar kein Thema. Es findet sich immer ein Winkel. Die Rechtslage ist klar. Und ich weiß auch 100% bescheid, schon aufgrund des Berufs meiner Schwägerin. ;)

Ach und noch was, bevor du wieder Geschichten runter tippst: Bevor ich ein "Tipp" gebe oder was poste bin ich mir vollends sicher von was ich rede und strotze keineswegs mit Halbwissen. Ansonsten poste ich dazu auch nichts. Ganz einfach. Auf Meinungsäußerungen verzichte ich und versuche zu 100% fachlich objektiv zu bleiben. Und in diesem Bereich kenn ich mich nun mal aus. Da brauch man kein Jurist sein.
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Megamen 1
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Beitrag: # 6770955Beitrag Megamen 1
3.6.2009 - 20:39

BlackHackz hat geschrieben: Wenn der REVO schrott ist, habt ihr keine Rechte nach §437, denn dieser regelt lediglich die Rechte des Käufers bei Mängeln und ein unlustiges Spiel stellt keinen Mangel im Sinne des §434 dar!!!
Jeglicher Umtausch erfolgt also höchstens auf Kulanz des jeweiligen Marktes, kann aber rechtlich verweigert werden.


EDIT 2: Eine Bitte: wenn jemand nicht genau darüber Bescheid weiß, wie die Rechtslage aussieht, dann sollte er auch bitte keine "Tipps" abgeben. Thunder, du rätst megamen, er könne das Spiel ja kaufen und bei Nichtgefallen jederzeit zurückgeben. Mit Nichten! Wahrscheinlich wird es der Saturn nehmen oder der Media Markt oder was auch immer, aber selbstverständlich oder gar rechtlich bindend ist es eben nicht. Es geht hier zwar "nur" um 20€, aber Halbwissen kann gerade im Recht gefährlich werden (siehe Urheberrecht, hatten wir ja grad vor ein paar Tagen erst).
1. Ich habe das u.a. bei GS schon mit vielen Spielen gemacht und es gab nur einmal das Problem mit dem umtauschen - Meine Mutter hats aber irgendwie geschafft :D - undzwar weil die CD schon zerkratzt war, als ich sie zurückgeben wollte. Sonst hat das immer supi geklappt ;)

2. Hatte ich es so oder so vor, und Thunder hat es mir danach nochmal gesagt, und er hat bestimmt kein "Halbwissen", ich vertraue ihm...

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Beitrag: # 6770961Beitrag sciby
3.6.2009 - 22:06

Eins hat man bei CC so oder so erreicht: Man redet drüber
Ex-Profi Cédric Vasseur via Twitter: "Der Radsport wurde wieder einmal vor der ganzen Welt lächerlich gemacht...Bravo!!!"

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Megamen 1
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Beitrag: # 6770962Beitrag Megamen 1
3.6.2009 - 22:12

Als ob das Geld bringen würde...

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Daniano
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Beitrag: # 6770969Beitrag Daniano
3.6.2009 - 23:48

Jeder, der durch diese Diskussion auf das Spiel aufmerksam wird, und sich entschließt, es zu kaufen, bringt Geld.

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ThunderBlaze
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Beitrag: # 6770971Beitrag ThunderBlaze
4.6.2009 - 0:07

Das sind Peanuts gegen dem was erzielt werden sollte...
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BlackHackz
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Beitrag: # 6770974Beitrag BlackHackz
4.6.2009 - 1:01

2. Hatte ich es so oder so vor, und Thunder hat es mir danach nochmal gesagt, und er hat bestimmt kein "Halbwissen", ich vertraue ihm...
Das, was Thunder aber zu dem Thema "wir nehmen keine entsiegelte Software" geschrieben hat, ist aber de facto falsch. Wie gesagt, die meisten Märkte nehmen mittlerweile geöffnete Software ohne zu murren wieder zurück (schon alleine wegen der Kulanz und wegen des Services), weil das für die kein großer Verlust ist. Die wälzen das meistens auf die Entwickler ab und gut ist. Und ein Bug ist nicht immer gleich ein Rechtsmangel im Sinne des §434. Das habe ich alles schon geschrieben. Wenn Thunder anderer Auffassung ist, soll er mir den BGB-Kommentar zeigen, in dem steht, dass jeglicher Bug dazu führt, dass ein Rechtsmangel vorliegt. Da bin ich gespannt. Aber auch zu diesem Thema gilt natürlich: 2 Juristen, 3 Meinungen. Es gibt kaum etwas, das eindeutig geregelt ist und gerade bei Software ist die Sache extrem schwierig.

Und der Kontext stimmte auch nicht: Megamen hat geschrieben, dass er das Spiel antestet und zur Not ja wieder zurückbringen könnte, wenn es ihm nicht gefällt. Dann holt Thunder zum Rundumschlag aus, sagt dass eine Gewährleistungsauschluss (keine Gewähr bei entsiegelter Software) rechtlich unzulässig sei und dass man Software jederzeit und überall zurückbringen könne. Das stimmt theoretisch aber einfach nicht. Dann soll Thunder mir bitte die Norm zeigen, in der steht, dass ein vertraglicher Gewährleistungsausschluss unzulässig ist. Wie gesagt, wenn Saturn oder Media Markt die Software zurücknehmen, ist das reine Kulanz, man will es sich ja mit dem Kunden nicht verscherzen. Rechtlich wären sie allerdings nur dazu verpflichtet, wenn das Spiel erhebliche Bugs aufweist, die eine gewollte Programmausführung unmöglich machen. Das ist Auslegungssache. Dass das Spiel keinen Spaß macht gehört jedenfalls nicht dazu.
Der §437 spricht eindeutig von Sach- oder Rechtsmängeln. Megamen meinte, er könne das Spiel ja zurückgeben, wenn es keinen Spaß macht. Kann er, wenn sein Händler so nett ist. Einen rechtlichen Anspruch darauf, wie Thunder meinte, hat er jedenfalls nicht.
Aber wenn du, Thunder, die Rechtslage dahingehend ja so 100%ig kennst, kannst du bestimmt die Norm benennen, die deine Meinung festigt. Wenn ich schon "mit Gesetzbüchern unterm Arm zum Fillialleiter" renne, dann muss ich doch auch wenigstens wissen, wo ich raufzeigen soll, wenn ich deinen Vorschlag beherzigen möchte :roll:
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Beitrag: # 6770975Beitrag ulle91
4.6.2009 - 1:26

BlackHackz hat geschrieben:Wenn ich schon "mit Gesetzbüchern unterm Arm zum Fillialleiter" renne, dann muss ich doch auch wenigstens wissen, wo ich raufzeigen soll, wenn ich deinen Vorschlag beherzigen möchte :roll:
Das macht dann seine Schwägerin für ihn. ;)
BBC!

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Megamen 1
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Beitrag: # 6770978Beitrag Megamen 1
4.6.2009 - 8:24

Also ich liebe es ja diesen Satz zu sagen:"Ich kaufe mir es und tausche es ggf. wieder um" :D:D

Letztes Jahr im CC Forum gab es über diesen Satz Seitenlange Disskussionen, ich glaube ich mach es nächstes Jahr wieder :lol:

Also, jetzt nochmal ganz genau wie ich es hier in good old Berlin mache. Ich gehe rein zu GS. Kaufe mir das Spiel wenn es dort da ist. DA STEHT AUF SCHILDERN, DASS MAN SPIELE, DIE KEINEN SPAß MACHEN(UND GERADE VOR WENIGER ALS EINER WOCHE GEKAUFT WURDEN) ZURÜCKGENOMMEN WERDEN!
Mensch, BlackHackz, ich kenne doch meinen GS Händler, ist zwar nett von dir, mich vor einer Eventuellen Scheißsituation zu bewahren, aber ich denke in diesem Fall ist es unnötig. Und wie gesagt, falls ich dann zu Saturn gehe werde ich auch nocheinmal fragen, ob ich das Spiel zurückgeben darf, wenn es mir nicht gefällt.
Und ich würde bestimmt nicht mit Gesätzbüchern unterm Arm in den Laden rennen, da ich 1. komplett keine Ahnung von dem Deutschen Gesetz habe und 2. würden die mich doch nur auslachen ;) Es ist halt hart wenn du noch so´n kleiner Scheißer bist :P

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Beitrag: # 6770979Beitrag ThunderBlaze
4.6.2009 - 8:37

BlackHackz hat geschrieben: Das, was Thunder aber zu dem Thema "wir nehmen keine entsiegelte Software" geschrieben hat, ist aber de facto falsch.
Noch gehts dir gut? Nix ist falsch. Da gibt es gar keine Debatte. Ich versteh nicht wo dein Problem ist? Soll ich noch aus dem BGB und dem HGB zitieren oder was? Und hab ich irgendwas von zurückgeben wegen nicht vorhandenen Spaßfaktor gesagt? Das interessiert mich doch gar nicht. :roll:

FAKT ist: Wenn ein Produkt ein Mangel hat, darf der Verkäufer dreimal nachbessern oder aber der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten. Und ein Bug ist ein Mangel, sogar ein arglistiger (man kann ja schlecht die DVD röntgen)! Wer ein PC Spiel nicht zurück nimmt macht sich strafbar, und nicht anders. Wer das Gegenteil behauptet, den werfe ich vorsätzliches Verbreiten von Halbwahrheiten vor. Ich hab ja wohl nun nicht 2 Jahre mit dem HGB gearbeitet um jetzt als Nichtswissender dargestellt zu werden. Was wohl die IHK dazu sagen würde. Nebenbei hab ich auch einige Infos von Publishern selbst erhalten (da ja viele es einfach nicht wahrhaben wollen was den PC Markt betrifft). ;)

@ulle91
Dafür brauch ich sie gewiss nicht. Und solche Provokationen sind zu unterlassen.
Megamen 1 hat geschrieben: Es ist halt hart wenn du noch so´n kleiner Scheißer bist :P
Ich fänds eher hart, mir von einem 15 Jährigen Steppken das Jura 1x1 erzählen lassen zu müssen. Trau dich nur. 8)
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