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Verfasst: 22.6.2009 - 16:29
von Escartin
BlackHackz hat geschrieben:Nochmal: Private Nachrichten bleiben privat! Ist das schwer zu verstehen oder gibt es Gründe, sich daran nicht zu halten?
Ich wüsste nicht, warum der Empfänger einer Nachricht, die er gar nicht verlangt hat, dem Absender gegenüber zu irgendwas verpflichtet sein sollte. Roche kann uns sicher noch darüber aufklären, was man gemäß BGB mit unverlangt zugestellten Produkten alles tun darf.

Verfasst: 22.6.2009 - 18:51
von BlackHackz
Es geht aber auch darum, dass PNs im Vertrauen darauf verschickt werden, dass sie privat bleiben. Es gibt auch einfach keinen Grund dazu, sie zu veröffentlichen. Jeder konnte sich eine Meinung zu den Vorfällen um Jasmin bilden, zu welchem Zweck werden jetzt die PNs veröffentlicht? Mir geht es auch gar nicht um Jasmin, sondern nur generell darum, dass PNs einfach zwischen 2 Menschen ausgetauscht werden. Wenn etwas öffentlich gesagt werden soll, macht man es im Forum.

Was das BGB angeht: Meinst du unbestellte Leistungen? Trifft aber hier nicht zu. Aber wenn man das auf rechtlicher Ebene klären will, kann man das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Geheimssphäre) eines Menschen heranziehen. Das LG Köln hat im September 2006 entschieden, dass versendete E-Mails zum Bereich des menschlichen Lebens gehören, also ein von der Geheimssphäre geschütztes Rechtsgut darstellen. Im Prinzip wäre also auch rechtlich eine Unterlassung gerechtfertigt ;)

Verfasst: 22.6.2009 - 18:52
von Megamen 1
...

Verfasst: 22.6.2009 - 18:57
von BlackHackz
Das ist wieder eine Frage des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (ungeöffnete Briefe, E-Mails, hier ging es um abgesendete und nachträglich veröffentlichte), das grundgesetzlich (Artikel 10) verankert ist.
Das gehört hier alles nicht her, wenn es dich wirklich interessiert, dann kann ich dir das per PN ( ;) ) erklären, wobei das allerdings subjektiv werden könnte, da ich zuweilen auch aktiv gegen diese "neue Praktik" bin. So einfach, dass "Politiker unsere privaten Sachen jetzt durchstöbern dürfen" ist es allerdings auch wieder nicht.

Verfasst: 22.6.2009 - 20:37
von sebbi
BlackHackz hat geschrieben:Mir geht es auch gar nicht um Jasmin, sondern nur generell darum, dass PNs einfach zwischen 2 Menschen ausgetauscht werden.
Ich habe nicht um die PN gebeten un habe auch nicht darauf geantwortet.. daher fand ein Austausch einer PN zwischen 2 Menschen nicht statt.

Verfasst: 22.6.2009 - 21:22
von RotRigo
Ich glaube auch, dass es hier um den Schutz der Privatsphäre und somit ein Grundrecht jedes Bürgers geht: Das Persönlichkeitsrecht. Grundrechte sind, soweit ich weiß, per se höher einzustufen als irgendwelche Gesetze zum Thema "unangeforderte Warenzustellung". Allerdings habe ich kein Jura-Studium absolviert und bin dementsprechend auch kein Fachmann. Interessant finde ich diesen Punkt trotzdem. Die Experten bitte...

Verfasst: 22.6.2009 - 21:44
von BlackHackz
Rechtlich ist der Punkt völlig klar. Jasmin kann nach §823 i.V.m. §1004 auf Unterlassung klagen :D (ich habe die Entscheidung aus Köln nochmal gegoogelt: http://www.aufrecht.de/urteile/internet ... 17806.html )
Aber die Frage, die sich doch gerade bei Jasmin stellt: Wozu veröffentlichen??
Im Prinzip hat dieser User das Forum die letzen Tage ohnehin stark strapaziert, also lassen wir es doch einfach alle gut sein.

Verfasst: 22.6.2009 - 21:48
von sebbi
Habs editiert. Danke für den Hinweis BlackHackz.

Verfasst: 22.6.2009 - 21:54
von Escartin
RotRigo hat geschrieben:Ich glaube auch, dass es hier um den Schutz der Privatsphäre und somit ein Grundrecht jedes Bürgers geht: Das Persönlichkeitsrecht. Grundrechte sind, soweit ich weiß, per se höher einzustufen als irgendwelche Gesetze zum Thema "unangeforderte Warenzustellung". Allerdings habe ich kein Jura-Studium absolviert und bin dementsprechend auch kein Fachmann. Interessant finde ich diesen Punkt trotzdem. Die Experten bitte...
Unter Laien: Kann man als Account (zumal als Viertaccount...) überhaupt Privatsphäre haben?

Verfasst: 22.6.2009 - 22:18
von BlackHackz
Die Frage ist völlig berechtigt, darüber denke ich auch schon den halben Nachmittag nach. Da niemand weiß, wer Jasmin (oder wer auch immer) wirklich ist, kann eigentlich auch keine Persönlichkeit geschützt werden, denn das Persönlichkeitsrecht umfasst ganz klar nur natürliche Personen. Aber darüber kann man sich bestimmt streiten ;)

Verfasst: 23.6.2009 - 0:36
von RotRigo
Streiten wollen wir uns ja nicht. Wir sind ja friedliebende Account-Besitzer. Aber, wenn man so will, dann kann man natürlich auch diesen Standpunkt vertreten, Esi. Verdammt ist das alles kompliziert!
Und das Schlimmste: Der User, um den es geht, würde das ganze Thema selbst womöglich gar nicht verstehen. ;)

Verfasst: 23.6.2009 - 9:07
von Kobelix
Warum Leute an solche Fragen immer juristisch herangehen wollen ist mir unklar. Der gesunde Menschenverstand spricht doch klar für Esi. Wenn mir jemand unaufgefordert zuflüstert: "Du bist ein blöder Arsch, aber bitte sags nicht weiter", bin ich aber sowas von sicher nicht daran gebunden, das für mich zu behalten. Sollte das Recht da etwas anderes behaupten, ist es schlicht und einfach schief gewickelt, das kommt vor.

Völlig unabhängig davon, hat das alles im Spruch der Woche Thread, der so lange begraben war, überhaupt nichts zu suchen.

Verfasst: 23.6.2009 - 9:40
von RotRigo
Dann haben wir zwei verschiedene gesunde Menschenverstände. Meiner besagt nämlich: Wenn ich von jemand etwas zugeflüstert bekomme, behalte ich es für mich. (Das ziehe ich selbst so auch nicht durch, aber hier geht es ja nur ums Prinzip - nicht um die Praxis. Wir sind ja alle keine Engel...)
Außerdem gibt es auch noch einen Unterschied, den wir bisher außen vor gelassen haben: Solche Dinge ein paar Freunden weiter zu erzählen halte ich noch für legitim, aber die Veröffentlichung einer geflüsterten Information für die Allgemeinheit eben nicht mehr.

Verfasst: 23.6.2009 - 10:35
von Harryhase05
Ich will mich nicht auch noch einmischen, aber was haltet ihr hiervon: "."?

Verfasst: 23.6.2009 - 11:31
von RobRoe
Kluges Häschen. Kriegst ein Möhrchen. :D

Verfasst: 23.6.2009 - 15:05
von Megamen 1
besser? :roll:

Verfasst: 23.6.2009 - 16:32
von RotRigo
Hase du Langweiler! Gerade hat es mal Spaß gemacht, sich hier über etwas zu unterhalten... :(

Übrigens interessiert mich die tatsächliche Rechtslage noch immer. Wer schlägt das für mich nach?

Verfasst: 23.6.2009 - 20:00
von BlackHackz
Was willst du denn noch wissen?

Verfasst: 3.7.2009 - 19:26
von Jimpanse89
Auch wenn gleich wieder die Moral-Keulen auf mich einschlagen werden, über diesen Satz habe ich mich köstlich amüsiert:
eisel92 hat geschrieben:Ich freu mich auf Massensprints mit dem Belgier, und wenn er Cavendish zwei Mal schlägt soll er sich halt ein Straßerl reinziehen.
:lol:

Verfasst: 19.2.2010 - 18:18
von PepsiLight
Ich poste das mal hier rein. :D
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