Doping im Radsport
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Der Vorsitzende der Coni meinte, sie könnten auch ohne die spanischen Dokumente eine Verwicklung beweisen (Rechnungen etc.).ThunderBlaze hat geschrieben:So groß sind sie nicht. Also das er gesperrt wird. Erstmal muss geklärt werden ob das CONI die spanischen Dokumente vor Gericht verwerten darf. Erst dann kann man spekulieren. Sollten sie es dürfen stehen die Chancen auch noch 50:50.
Ich denke die Chancen stehen 70:30 dass er gesperrt wird, aber wie gesagt, alles nur Spekulation.
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Jetzt müsste noch jmd kommen der hinterfragt was die Spanier denn angeblich so haben und warum die Italiener Valverde nicht längst gesperrt haben, wenn sie doch so viele Beweise haben. Derjenige schätzt die Chancen dann 10:90 ein und wir haben ein wunderbar breites Feld, wie sich das bei Spekulationen eben so gehört. Hmm, ob wir wohl dieses Jahr wieder weiße Weihnachten haben?
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Das sagt dir jeder Jurist. Am Ende hat das ein Gericht zu entscheiden.Time2Play hat geschrieben: Der Vorsitzende der Coni meinte, sie könnten auch ohne die spanischen Dokumente eine Verwicklung beweisen (Rechnungen etc.).
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Am 11. Mai ist Valverde vor dem CONI geladen. Es kann sich hinziehen oder nicht, das entscheiden die Richter. Dann gibt es ja noch die Klage die Valverde selber gegen die italienische Justiz anstrebt. So einfach ist das nicht. Muss man abwarten.
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Kennt jemand die Strafe für Kokain Konsum in Belgien?
Als in Deutschland könnte Bonnen ja nicht viel passieren, ausser die würden Kokain bei ihm finden.
Da wird Bonnen schon wieder zu unerwünschten Person bei der Tour.
Ich verstehe aber auch nicht, warum die Kontrolleure ihn in seiner Freizeit auf Kokain testen, damit ist doch niemanden geholfen.
Sportlich nicht von belang, nur privat schadet es ihm (und sportlich, durch den Status der unerwünschten Person, obwohl er sportlich sich ja nichts zu schulden kommen lassen hat).
Als in Deutschland könnte Bonnen ja nicht viel passieren, ausser die würden Kokain bei ihm finden.
Da wird Bonnen schon wieder zu unerwünschten Person bei der Tour.
Ich verstehe aber auch nicht, warum die Kontrolleure ihn in seiner Freizeit auf Kokain testen, damit ist doch niemanden geholfen.
Sportlich nicht von belang, nur privat schadet es ihm (und sportlich, durch den Status der unerwünschten Person, obwohl er sportlich sich ja nichts zu schulden kommen lassen hat).
Der Kokaintest ist Bestandteil des Standard-Dopingtests.WH96 hat geschrieben:Ich verstehe aber auch nicht, warum die Kontrolleure ihn in seiner Freizeit auf Kokain testen, damit ist doch niemanden geholfen.
Ob es nun sportlich etwas bringt oder nicht, es handelt sich schließlich um ein Betäubungsmittel, dessen Konsum zumindest zweifelhaft ist.
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In der Presse geht es rum das ihm 5 Jahre Knast drohen. Find ich echt heftig. In Belgien sollten die noch mal über ihre Gesetze nachdenken.WH96 hat geschrieben:Kennt jemand die Strafe für Kokain Konsum in Belgien
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Achso? Hierzulande gibt es für das Hervorrufen einer nuklearen Explosion maximal 5 Jahre Haft oder Geldstrafe (§328 II Nr. 3 StGB)In Belgien sollten die noch mal über ihre Gesetze nachdenken.
![:D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
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Alles richtig, aber mir fehlt da die Verhältnismäßigkeit.Stephen Roche hat geschrieben:Lies also: "bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe". Insofern: Kanonen und Spatzen.
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Das ist nur ein Rahmen, der es ermöglichen soll, auch gravierende Fälle adäquat zu sanktionieren.
Nach deutschen Recht ist bspw. auch Diebstahl mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe bedroht. Klaut einer also Handtücher im Hotel, dann drohen - de iure - 5 Jahre Haft, de facto natürlich nicht.
Und die Betäubungsmitteldelikte sind typischerweise allgemein gefasst und verweisen irgendwo auf einen Anhang, in dem die verbotenen Substanzen aufgeführt sind. Daher auch hier: breiter Rahmen völlig ok.
Nach deutschen Recht ist bspw. auch Diebstahl mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe bedroht. Klaut einer also Handtücher im Hotel, dann drohen - de iure - 5 Jahre Haft, de facto natürlich nicht.
Und die Betäubungsmitteldelikte sind typischerweise allgemein gefasst und verweisen irgendwo auf einen Anhang, in dem die verbotenen Substanzen aufgeführt sind. Daher auch hier: breiter Rahmen völlig ok.
IONO1
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Bei Drogenhandel hab ich ja Verständnis. Aber darum geht es ja nicht. Was ist dann gravierend?
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Das kriminalisieren von Drogensüchtigen ist aber auch nicht richtig. Gestraft sind sie schon genug. Drum bin ich froh das das Gesetz bei uns dann schon ganz anders aussieht.
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Genau das ist der Punkt, der mich stört: Statements ins Blaue hinein.
Das Gesetz bei uns hat geschrieben:§ 29 BtMG - Straftaten
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft,
2. eine ausgenommene Zubereitung (§ 2 Abs. 1 Nr. 3) ohne Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 herstellt,
3. Betäubungsmittel besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein
[...]
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Doch. Stichwort Beschaffungskriminalität. Nun ist Kokain eine äußerst teure Droge und meistens sind nur gut Betuchte danach süchtig, aber Heroinsüchtige müssen jeden Tag zwischen 50-200€ auftreiben, je nach Grad der Sucht und nach dem Standort in Deutschland (die Heroinpreise vom Norden nach Süden unterscheiden sich z.T. extrem stark).Das muss man erstmal verdienen. Dies tut man, indem man Obdachlosenzeitschriften verkauft, bettelt, klaut, raubt, dealt usw. Mit Obdachlosenzeitschriften lassen sich maximal 1,20€ pro Stück verdienen. Für eine Kugel Heroin gibts schon 15-20€. Zumal man in einer Stunde vermutlich doppelt so viele Heroinkugeln als Obdachlosenzeitschriften verkauft, zumindest in Berlin.Das kriminalisieren von Drogensüchtigen ist aber auch nicht richtig
Und ganz ehrlich, ohne dass ihnen ein Strafverfahren im Nacken sitzt, gehen die allermeisten zu Drogenberatungsstellen, wo ihnen wirklich geholfen wird. Da lohnen sich auch kürzere Strafzeiten nicht. Wenn man nur 4 Monate in den Knast geht, dann ist im Herbst plötzlich die Hölle los, weil es im Winter im Knast immernoch schöner ist, als draußen.
Um zurück zu Boonen zu kommen: In den Knast wird er vermutlich nicht wandern. Eine Geldstrafe, maximal eine kleine Bewährungsstrafe wegen der Wiederholungstat. Aber die Karriere dürfte dadurch einen erheblichen Schaden genommen haben. Wer wirbt schon gerne für ein Unternehmen, mit Leuten, die ein Drogenproblem haben? Man muss es eigentlich schon Sucht nennen, denn er hatte letztes Jahr die Gelegenheit und den Grund damit aufzuhören, wenn er nur Gelegenheitsnehmer wäre. Außerdem steht ja noch der Verdacht des Handels mit Kokain im Raum (Anschuldigungen eines ehemaligen Fahrers) und das dürfte dann schon einschlägiger werden.
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- ThunderBlaze
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Sucht ist ne Krankheit, kriminalisieren ist der völlig falsche Weg und hat noch nie geholfen. Statt dessen sollte man mehr in der Prävention tun und die den Dealern den Gar aus machen. Ganz einfach. ![;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
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