RSM 2010 - erstes Bild
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Ich nehme jetzt einfach mal, dass dein Fall in der Vorlesung nach dem aboabschluss die software downloaden konnte. Das würde heissen sie ist vollwertig beim Download. Kann also benutzt werden.Vinokourov hat geschrieben:nochmal zum Thema Rückgabe/Widerruf
wie gesagt, Download-Software steht nicht explizit im BGB, sondern nur zugeschickte Software die entsiegelt wurde. Da aber die Rechtssprechung laut BGH so urteilt, dass downgeloadete Software vervielfältigt werden kann und dementprechend "entsiegelt" wurde, hat er leider wenig Chancen da nochmal was herauszuholen.
Wir hatten in unserer Vorlesung nämlich einen ähnlichen Fall, indem ein Nutzer Software downgeloaded hat und dabei ein Abo abgeschlossen hat. Er konnte sich dabei nicht auf das Rückgaberecht berufen, da die Rechtssprechung s.o. urteilt. In diesem Fall ist es auch unerheblich was in den AGB's steht.
so jetzt meine Frage zum Spiel: Sind die Animationen vom Angriff oder vom Sprint immer noch die gleichen wie 2008 oder wurde hier mal etwas geändert?
Beim RSM handelt es sich jedoch lediglich "um einen Teil" der Software, da sie ohne aktivierungsschlüssel nutzlos ist.
Ich will damit nur sagen es ist nicht so eindeutig wie die einen meinen...
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@filu84
der Abschluss des Vertrages(Abo) entstand mit dem Download(beim Vorlesungsfall) .
Ist auch unerheblich, Rechtssprechung ist eindeutig. Kann deinen Einwand verstehen, aber rechtlich gesehen ist er nichtig. Einen Teil der Leistung ist schon erbracht worden, eine teilweise Rücknahme geht nicht (schon technisch nicht möglich). Solche Download-Firmen(Gamesload.....) vertreiben das Produkt der Softwareentwickler. Deren Produkt ist also in diesem Fall schon auf dem Computer. Das frühere Downloaden ist nur eine Service Leistung, dass man gleich loszocken kann, wenn das Spiel offiziell herausgegeben wird.
der Abschluss des Vertrages(Abo) entstand mit dem Download(beim Vorlesungsfall) .
Ist auch unerheblich, Rechtssprechung ist eindeutig. Kann deinen Einwand verstehen, aber rechtlich gesehen ist er nichtig. Einen Teil der Leistung ist schon erbracht worden, eine teilweise Rücknahme geht nicht (schon technisch nicht möglich). Solche Download-Firmen(Gamesload.....) vertreiben das Produkt der Softwareentwickler. Deren Produkt ist also in diesem Fall schon auf dem Computer. Das frühere Downloaden ist nur eine Service Leistung, dass man gleich loszocken kann, wenn das Spiel offiziell herausgegeben wird.
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Klar ist das technisch einwandfrei möglich. In der Praxis ist kein Problem. Sowohl damals bei Metaboli wie auch bei Steamprodukten.
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Gar nicht. Aber das ist ja relativ wurscht ohne gültigen Key. Man kann es vergleichen mit den Anwendersoftware-Produkten vergleichen. Die Produkte sind oft legal frei im Netz herunterladbar. Du kaufst dir anschließend nur den Key.Vinokourov hat geschrieben:Metaboli kenn ich leider nicht. Wie erfolgte hier die Rücknahme/ bzw. wie kann verhindert werden, dass Software vervielfältigt wird, wenn sie einmal auf den privaten PC geloadet wurde?
Bei Steamprodukten dagegen lag der Fall oft anders. Das Spiel war bereits aktiviert, der User verärgert aufgrund gewisser Mängel (Bugs, Inhalte womit geworben wurde aber nicht erfüllt war usw.). Also wurde der Key einfach gesperrt und der User bekam das Geld wieder. Das ist nun nix neues in der Gamingwelt.
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die rückgabe aufgrund von mängeln ist jedoch etwas ganz anderes. ich kann mich an ein paar themen aus anderen foren erinnern, wo gamesload und co keine grundlose rückgabe ermöglichten.ThunderBlaze hat geschrieben:Gar nicht. Aber das ist ja relativ wurscht ohne gültigen Key. Man kann es vergleichen mit den Anwendersoftware-Produkten vergleichen. Die Produkte sind oft legal frei im Netz herunterladbar. Du kaufst dir anschließend nur den Key.Vinokourov hat geschrieben:Metaboli kenn ich leider nicht. Wie erfolgte hier die Rücknahme/ bzw. wie kann verhindert werden, dass Software vervielfältigt wird, wenn sie einmal auf den privaten PC geloadet wurde?
Bei Steamprodukten dagegen lag der Fall oft anders. Das Spiel war bereits aktiviert, der User verärgert aufgrund gewisser Mängel (Bugs, Inhalte womit geworben wurde aber nicht erfüllt war usw.). Also wurde der Key einfach gesperrt und der User bekam das Geld wieder. Das ist nun nix neues in der Gamingwelt.